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Praktiken des Büros für Industriedesign

6. Prüfung

6.1 Gegenstand des Industriedesigns

 

Industriedesign bedeutet:

Form-, Konfigurations-, Muster-, Ornamentmerkmale oder eine beliebige Kombination dieser Merkmale, die auf einen fertigen Artikel aufgebracht werden.

 

Das beinhaltet:

  • Designs, die auf separat verkaufte Artikel angewendet werden, auch wenn sie normalerweise nicht einzeln verwendet werden. Beispielsweise wird ein Reißverschluss als separater Artikel verkauft, aber bei normalem Gebrauch ist er Teil eines anderen Artikels, wie z. B. eines Kleidungsstücks oder einer Handtasche;

  • Designs, die auf kombinierte Artikel angewendet werden, die aus zwei oder mehr Komponenten bestehen, die sich voneinander lösen lassen und eigenständige Artikel sind, vorausgesetzt, dass diese Komponenten zu einem fertigen Artikel kombiniert werden, z. B. Tablett mit Deckel;

  • elektronische Symbole, die in einem fertigen Artikel enthalten sind (Hinweis: Für animierte elektronische Symbole wurde eine neue Praxismitteilung veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Praxismitteilung mit dem Titel „ Antrag auf Schutz computergenerierter animierter Designs “, 16. Januar 2017);

  • Designs, die auf "Sets" im Sinne von Abschnitt 2 des Industrial Design Act angewendet werden;

  • Designs, die auf aus einem Bausatz zusammengesetzte fertige Artikel gemäß der Definition von „Bausatz“ in Abschnitt 2 des Gesetzes über gewerbliche Muster und Modelle angewendet werden;

  • Konstruktionen, die auf tragbare Gebäude und Strukturen angewendet werden – vorgeformt, tragbar und an Käufer als fertige Artikel oder in Abschnitten geliefert, die durch einen einfachen Vorgang wie Verschrauben zusammengesetzt werden; und

  • Designs, die auf Artikel von unbestimmter Länge wie Stoffe und Tapeten aufgebracht werden.

  •  

Industriedesign gilt NICHT für:

  • Gestaltungsmerkmale isoliert – Schutz kann nur für Gestaltungsmerkmale erlangt werden, die auf ein bestimmtes fertiges Erzeugnis aufgebracht wurden;

  • die funktionalen Eigenschaften eines Artikels, z. B. was der Artikel tut und wie;

  • Methoden oder Konstruktionsprinzipien, z. B. woraus der Artikel besteht und wie er zusammengesetzt wird;

  • Ideen oder allgemeine Konzepte – nur ein bestimmtes Design, das auf ein bestimmtes Endprodukt angewendet wird, kann geschützt werden;

  • die Farbe eines Artikels (Anmerkung: Das Amt hat seine Auslegung in Bezug auf die Eintragbarkeit von Farbe geändert. Bitte beachten Sie die Praxis mit dem Titel „ Aktualisierung: Farbe als eintragungsfähiges Merkmal eines gewerblichen Geschmacksmusters “, 2. Mai 2017);

  • Merkmale eines Artikels, die kein festes Erscheinungsbild haben, z. B. Hologramme; und

  • vor Ort zu errichtende Gebäude und Konstruktionen (ausgenommen Konstruktionen, die vorgeformt, tragbar sind und den Käufern als fertige Artikel oder in Abschnitten geliefert werden, die durch einen einfachen Arbeitsgang wie Verschraubung zusammengesetzt werden).

 

6.4.5 Beschreibung zur Identifizierung der Merkmale, die das Design ausmachen

 

Auf den gesamten oder einen Teil des Artikels angewendetes Design

Die Beschreibung muss angeben, ob sich das Geschmacksmuster auf das Erscheinungsbild des gesamten Artikels oder auf das Erscheinungsbild eines Teils des Artikels bezieht. Wenn sich das Geschmacksmuster nur auf einen Teil bezieht, muss dieser Teil außerdem eindeutig identifiziert werden.

 

Welche optischen Merkmale

Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, welche der in den Zeichnungen dargestellten optischen Merkmale das Design ausmachen. Besteht das Design beispielsweise aus allen visuellen Merkmalen des Artikels oder nur aus bestimmten spezifischen Merkmalen, z. B. nur der Form.

Jedes Merkmal des Designs, auf das in der Beschreibung Bezug genommen wird, muss in den Zeichnungen oder Fotografien sichtbar sein.

Ein Antrag kann eine ausführlichere Beschreibung enthalten, vorausgesetzt, dass das zusätzliche Detail die in den Zeichnungen oder Fotografien sichtbaren Konstruktionsmerkmale genau beschreibt.

 

Hervorheben wichtiger Funktionen

Es ist akzeptabel, ein bestimmtes Merkmal hervorzuheben, das als wichtiges Merkmal des Geschmacksmusters betrachtet wird.

 

Wörter oder Buchstaben

Wenn Buchstaben oder Wörter als Merkmale des Geschmacksmusters in den Zeichnungen oder Fotografien enthalten sind, muss sich jede Beschreibung dieser Merkmale auf ihr visuelles Erscheinungsbild beziehen. Wörter und Buchstaben an sich sind nicht eintragungsfähiger Gegenstand des Geschmacksmusters.

 

Varianten

Eine Anmeldung muss sich auf ein Design oder auf Designs beziehen, die Varianten darstellen. Um als Varianten akzeptiert zu werden, müssen die Designs sehr ähnlich sein und die beschriebenen Merkmale ohne wesentliche Abweichung aufweisen.

 

Sätze

In der Beschreibung sollte klar sein, wann sich das Design auf ein Set bezieht, und die Beschreibung sollte sich nur auf die Designmerkmale beziehen, die allen Teilen des Sets gemeinsam sind, z. B. das identische Design oder Varianten, die auf jedes Teil des Sets angewendet werden. Es ist akzeptabel, die Position dieser Merkmale auf jedem Teil des Sets anzugeben.

 

Abbildung Referenz

Es wird empfohlen, am Ende der Beschreibung eine Abbildungsreferenz einzufügen, wenn mehr als eine Zeichnung oder ein Foto bereitgestellt wurde. Die Abbildungsreferenzen sollten darauf beschränkt sein, die Ansichten zu beschreiben, die in den Zeichnungen zu sehen sind, dh Perspektive, Vorderseite, Rückseite, Oberseite, Unterseite, linke Seite, rechte Seite.

Wenn ein Artikel in einer geöffneten und geschlossenen Position oder in einer ausgefahrenen und eingefahrenen Position gezeigt wird, sollten die Figurenreferenzen dies auch deutlich machen, z. B. ist Fig. 1 eine Unteransicht des Wasserkochers und Fig. 2 eine Draufsicht des Wasserkochers den Wasserkocher mit geöffnetem Deckel.

 

6.5 Zeichnungen oder Fotografien

 

6.5.1 Allgemeine Anforderungen

 

Gesamten Artikel anzeigen

Die Zeichnungen/Fotos müssen den gesamten fertigen Artikel zeigen, auf den das Design angewendet wird, auch wenn sich das Design möglicherweise nur auf das Erscheinungsbild eines Teils des Artikels bezieht.

 

Komplett montierten Artikel anzeigen

Es wird nur die fertig montierte Ansicht des fertigen Artikels akzeptiert. Teile, die am fertig montierten Artikel nicht sichtbar sind, sind nicht eintragungsfähig und dürfen nicht abgebildet oder gekennzeichnet werden.

Artikel isoliert anzeigen

Der Artikel muss isoliert dargestellt werden. Neben der Bebilderung des Artikels werden nur die Bildnummern, die Namen der Ansichten und der Name/die Unterschrift des Antragstellers akzeptiert. Solche Schriftstücke dürfen die klare Offenlegung des Artikels nicht behindern (siehe auch Abschnitt unten mit dem Titel „ Eine Ansicht, die die Umgebung zeigt “).

Designmerkmale klar offenlegen

Die Zeichnungen/Fotografien müssen alle Konstruktionsmerkmale, die im Beschreibungsteil des Antrags identifiziert und beschrieben sind, deutlich zeigen.

Es ist zulässig, Fotokopien oder eingescannte Bilder einzureichen, wenn der Artikel und die Merkmale des Geschmacksmusters deutlich erkennbar sind.

Qualität

Zeichnungen und Fotografien müssen klar und lesbar sein und so präsentiert werden, dass das Amt sie direkt in Schwarzweiß reproduzieren kann.

Fotografien

Die Fotos sind fortlaufend zu nummerieren. Es wird empfohlen, die Nummern mit permanenter Tinte auf die Rückseite des Fotos zu schreiben, zu stempeln oder zu tippen.

Ansichten

Die Zeichnungen/Fotos müssen eine ausreichende Anzahl von Ansichten enthalten, um die Merkmale des Designs klar und genau darzustellen.

Zweidimensionale Ansichten, Draufsichten und Ansichten werden akzeptiert, und es wird empfohlen, eine perspektivische Ansicht des Designs beizufügen, da sie den Artikel in drei Dimensionen offenbart.

Ansichten des Artikels in offener und geschlossener oder ausgefahrener und eingefahrener Position können enthalten sein, wenn es notwendig ist, Gestaltungsmerkmale freizulegen, die sichtbar sind, wenn der Artikel in diesen Positionen verwendet wird.

Flexible Artikel

Artikel wie Kleidung und Kissen, die flexibel sind, können flach oder so, wie sie in Gebrauch erscheinen, gezeigt werden, vorausgesetzt, dass die Merkmale des Geschmacksmusters klar und genau gezeigt werden.

Sätze

Alle Teile des Sets müssen in den Zeichnungen oder Fotos gezeigt werden.

Varianten

Es ist vorzuziehen, Ansichten jeder Variante zusammen (dh nacheinander) zu gruppieren. Für jede Variante sind ausreichend viele Ansichten erforderlich, um die Konstruktionsmerkmale klar und genau darzustellen.

 

Anhang B: Musterzeichnungen

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